Die aktuelle Mehrwertsteueranhebung in Spanien sieht wie folgt aus

Ab 1. September 2012 werden folgende Mehrwertsteuererhöhungen offiziell:
Alle  Selbständigen-(IRPF) Aktivitäten werden um sechs % angehoben (zum Beispiel MWST für Kleidungs Geschäfte) von 15 auf 21%.  
Ab 1. September 2012
Mehrwertsteuererhöhung Anhebung von 8% auf 21% bei Kinokarten, Friseur und Beisetzungen (Friedhof).
Für etwa Zweimillionen Staatsangestellte in Spanien wird das Weihnachtsgeld gestrichen (Extrazahlungen), und es wird gesagt, das im Jahr 2015 das Geld nachgezahlt wird. Was zur Stunde niemand glaubt. Außerdem werden die extra Urlaubstage für besondere Anlässe (wie Todesfall in der Familie oder Hochzeit) von sechs auf drei Tage gekürzt.
Von 8% auf 10% wurde die Mehrwertsteuer angehoben: 
medizinische Instrumente, Tampons, Blumenerde, alle Süsswaren und Backwaren,Transport, Service Hotel (Zimmer), Museum und Kultur, Haus und Wohnungskauf. Brillen.
Von 8% auf 21% wurden angehoben
Kleidung, Schuhe, Tabak, Werkzeug für Haus und Garten, Wasser, Zahnarzt, alle Kulturangebote.

Nicht angehoben wird die MWST (bleibt bei 4%) für Brot, Eier, Milch,Gemüse, Getreide (Mehl),  Käse, Bücher und Zeitungen.



Ab 1. Januar 2013 wird die Mehrwertsteuer von Haus und Wohngskauf von 4% auf 10% angehoben.

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